AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Perger Putzen - Krisztina Novak e.U.

1. Geltungsbereich

1.1. Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen, bestehend aus den Allgemeinen Bestimmungen gem Punkt I und den für die jeweilige Dienstleistung vorrangig anwendbaren Besonderen Bestimmungen gem Punkt II. Die Allgemeinen- und Besonderen Bestimmungen (beide zusammen iF als Geschäftsbedingungen bezeichnet) gelten für alle gegenwärtigen sowie künftigen vertraglichen Vereinbarungen (hinsichtlich Dienstleistungen und Lieferungen) der Perger Putzen - Krisztina Novak e.U Technologiepark 17, 4320 Perg ATU81766929 (im Folgenden kurz als „[Perger Putzen]“ bezeichnet) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (oder Beauftragung) gültigen Fassung, auch wenn nicht ausdrücklich auf die Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Dies gilt auch für Auftragserweiterungen und Folgeaufträge. Mit der Beauftragung einer Dienstleistung oder Abgabe einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit den Geschäftsbedingungen einverstanden. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen -insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden - werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von [Perger Putzen] ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsbedingungen sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch [Perger Putzen] wirksam.

1.2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen, Erledigungen, Kundendienste und Beschwerden werden in deutscher Sprache angeboten.

2. Leistungsausführung und Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1. [Perger Putzen] erbringt die Leistungen mit gebotener Sorgfalt und Fachwissen, stellt das für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung und koordiniert alle Aktivitäten, die zur Leistungserbringung benötigt werden. [Perger Putzen] verpflichtet sich, die geltenden Arbeitnehmerschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Der Einsatz von Subunternehmern durch [Perger Putzen] ist stets zulässig.

2.2. Die Leistungspflicht von [Perger Putzen] beginnt erst - soweit schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wurde - nachdem der Kunde alle notwendigen Voraussetzungen zur Leistungsausführung geschaffen hat. Der Kunde ist spätestens zum Beginn der vereinbarten Leistungsausführung verpflichtet, [Perger Putzen] am Ort der Leistungserbringung eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom auf Kosten des Kunden zur Verfügung zu stellen. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte werden vom Kunden getragen. Der Kunde ist auch verpflichtet, unentgeltlich Handwaschseifen, Handtücher, Toilettenpapier und die Mitbenützung von WC-Anlagen und Erste-Hilfe-Einrichtungen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde wird einen geeigneten, geräumigen und verschließbaren Raum zum Umkleiden des Personals und zur Unterbringung der Materialien, Geräte und Maschinen zur Verfügung stellen sowie die gesetzlichen Anforderungen an Arbeitsstätten (insbesondere jene der Arbeitsstättenverordnung) einhalten. Weiters genehmigt der Kunde die Einleitung des Abwassers in sein Kanalsystem.

2.3. Der Kunde wird den Dienstnehmern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (zB Subunternehmern) von [Perger Putzen] entsprechend deren Aufgaben und Funktionen, Zutrittsberechtigungen zu Objekt- und Anlagenteilen, Flächen und sonstigen Einrichtungen gewähren.

2.4. Der Kunde verpflichtet sich, [Perger Putzen] die zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen notwendigen Informationen (insbesondere auch Gebäudepläne, technische Befunde, etc) in geeigneter Form unaufgefordert und rechtzeitig zukommen zu lassen und auf etwaige besondere Risiken (Nichtbetretbarkeit von Gebäudeteilen, Gefahr durch elektrische Spannungen, usw) bei Auftragserteilung und während des Vertragsverhältnisses unmittelbar nach Kenntnis hinzuweisen. Insbesondere stellt der Kunde sicher, dass [Perger Putzen] über die an den einzelnen Standorten geltenden internen Regelungen informiert ist (zB standortspezifische Sicherheitsvorschriften, etc). Sind mehrere Unternehmer auf einem Objekt tätig, hat der Kunde diese entsprechend zu koordinieren. [Perger Putzen] haftet nicht für aus Verzögerungen resultierende Nachteile oder Schäden aufgrund mangelhafter Koordination und hat Anspruch auf Abgeltung des daraus entstehenden Mehraufwandes.

2.5. Werden von [Perger Putzen] - insbesondere im Zuge der Erbringung von Dienstleistungen - Waren, Materialien, Maschinen oder Geräte geliefert, hat der Kunde die für deren Anlieferung erforderliche Anlieferungsmöglichkeit am Leistungsort zu gewährleisten und die Übernahme zu bestätigen.

2.6. Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes, insbesondere § 8 ASchG, einzuhalten.

2.7. Kommt der Kunde den dargelegten Mitwirkungspflichten nicht nach und ist infolge falscher oder nicht vollständiger oder ausgebliebener Kundenangaben eine auftragsgemäße Leistungsausführung durch [Perger Putzen] nicht möglich, haftet [Perger Putzen] nicht für daraus resultierende Nachteile oder Schäden und hat Anspruch auf Abgeltung des daraus entstehenden Mehraufwandes.

2.8. Allfällige Änderungen der Daten des Kunden, insbesondere der Geschäftsadresse, sind [Perger Putzen] unverzüglich bekannt zu geben.

3. Vergütung, Anzahlung und jährliche Preisüberprüfung

3.1. Alle Preise, die im Angebot und auf der Rechnung angegeben werden, sind in netto und brutto ausgewiesen. Der Nettopreis entspricht dem Preis ohne gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.), während der Bruttopreis den Nettopreis zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer beinhaltet. Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen.

3.2. Unsere Angebote sind für einen Zeitraum von 14 Tagen ab dem Ausstellungsdatum verbindlich und gültig. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Preise gegebenenfalls zu ändern.

3.3. Für Kunden, die einen Jahresvertrag mit [Perger Putzen] abgeschlossen haben, sind die Preise bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres gültig. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns das Recht vor, die Preise gemäß den aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen und der Inflationsrate anzupassen. Diese Preisanpassung erfolgt in Übereinstimmung mit den marktspezifischen Anforderungen und wird dem Kunden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt.

3.4. Sollte ein Inflationsanstieg festgestellt werden, kann eine Preiserhöhung von [Perger Putzen] vorgenommen werden, die dem aktuellen Marktniveau entspricht. Alle Preisänderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt.

3.5. Falls im Rahmen des vereinbarten Dienstleistungsumfangs zusätzliche Kosten (z. B. für Sonderaufträge, Materialverbrauch oder außergewöhnliche Einsätze) anfallen, wird [Perger Putzen] dem Kunden vor der Ausführung dieser Leistungen eine gesonderte Preiskalkulation vorlegen, die separat vereinbart werden muss.

3.6. [Perger Putzen] behält sich das Recht vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug des Kunden einen Sicherheitsbetrag zu verlangen, der vor der Durchführung weiterer Leistungen zu entrichten ist. Dieser Sicherheitsbetrag wird mit der nächsten Rechnung verrechnet, wenn keine offenen Forderungen mehr bestehen.

3.7. Alle Zahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist (in der Regel 14 Tage) nach Rechnungserhalt zu leisten. Im Falle einer verspäteten Zahlung behält sich [Perger Putzen] das Recht vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

3.8. Anzahlung (Deposit) bei Großaufträgen: Bei Aufträgen mit einem Netto-Auftragswert von über € 5.000,00 wird eine Anzahlung (Deposit) in Höhe von 10 % des Bruttobetrages in Rechnung gestellt. Die Durchführung der Dienstleistung beginnt erst nach vollständigem Zahlungseingang dieser Anzahlung. Dieser Betrag wird bei der abschließenden Rechnungsstellung in Abzug gebracht.

3.9. Stornierungsbedingungen: Erfolgt eine Stornierung der beauftragten Leistung bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Ausführungstermin, wird die geleistete Anzahlung innerhalb von 14 Kalendertagen vollständig zurückerstattet. Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem Termin verfällt dieser Betrag als Stornogebühr und wird nicht zurückerstattet.

4. Rechnungslegung / Zahlungsbedingungen

Die Rechnung wird am Ende des Monats oder im Voraus ausgestellt, und die Zahlungsfrist ist ab Erhalt der Rechnung bis spätestens zum 5. des folgenden Monats für vertraglich gebundene Kunden. Monatliche Teilbeträge werden in der Regel bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt. Bei einmaligen Aufträgen (z. B. Gelegenheitsreinigung) muss die Zahlung innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Rechnung erfolgen.

5. Leistungsänderungen und zusätzliche Leistungen

5.1. Die berechnete Vergütung basiert auf dem vereinbarten Leistungsumfang anhand der vom Kunden genannten Spezifikationen. Änderungen der Leistungen, die vom Kunden angeordnet werden oder sich aus dem Arbeitsablauf bzw. durch geänderte gesetzliche Vorschriften ergeben, haben eine Vertragsänderung und eine entsprechende Preisanpassung zur Folge. Eine Verminderung der Leistungen, die eine Reduktion der Anzahl des Personals von [Perger Putzen] oder eines Subunternehmers zur Folge hat, kann erst nach Ablauf der entsprechenden Kündigungsfrist berücksichtigt werden. Für vom Kunden angeordnete zusätzliche oder geänderte Leistungen, die im erteilten Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Für vor Ort erteilte, kurzfristige Zusatzaufträge ist die mündliche Bestellung für den Kunden bindend.

5.2. Sollten die Arbeiten aufgrund von Umständen, die nicht der Sphäre von [Perger Putzen] zuzuordnen sind (z. B. bei Verunreinigungen auf Baustellen durch andere Professionisten, etc.), nicht fortgesetzt, durchgeführt bzw. beendet werden können, wird [Perger Putzen] die weiteren sowie zusätzlichen Arbeiten zum vereinbarten Preis oder zu einem angemessenen Regiestundensatz durchführen.

6. Vertragsdauer / Vorzeitige Vertragsauflösung

6.1. Bei Verträgen, bei denen die Dauer nicht ausdrücklich angegeben ist oder sich die Dauer nicht aus der Art der Leistungserbringung ergibt, gilt eine auf unbestimmte Zeit abgeschlossene Vertragsdauer als vereinbart. Eine Kündigung hat schriftlich unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ablauf des jeweiligen Leistungsjahres zu erfolgen. Ein Leistungsjahr entspricht 365/366 Kalendertagen.

6.2. [Perger Putzen] ist berechtigt, ohne Einhaltung von Kündigungsterminen und/oder -fristen die außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses zu erklären, wenn die Fortsetzung nicht mehr zugemutet werden kann (insbes. Insolvenzverfahren, beharrliche Verstöße).

6.3. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden ist [Perger Putzen] berechtigt, unter Setzung einer fünftägigen Nachfrist entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistungen einzustellen.

6.4. Bei Zahlungsverzug gebühren [Perger Putzen] Zinsen in der gesetzlichen Höhe, sohin 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz. Weiters wird eine Entschädigung von Betreibungskosten von pauschal € 40,00 verrechnet.

6.5. Bei Nichtleistung oder Verzug von [Perger Putzen] ist der Kunde berechtigt, schriftlich und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vierzehn Werktagen den Rücktritt zu erklären.

7. Zusatzklausel für Kunden ohne Mindestvertragslaufzeit

(Diese Bestimmung wurde aufgehoben und ist nicht mehr Gegenstand der geltenden Geschäftsbedingungen.)

8. Leistungsverzug / Höhere Gewalt

8.1. [Perger Putzen] verpflichtet sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Werden die notwendigen Voraussetzungen vom Kunden nicht gewährleistet, ist [Perger Putzen] im entsprechenden Ausmaß entbunden.

8.2. [Perger Putzen] haftet nicht bei Verzug auf Grund höherer Gewalt (Naturereignisse, Krieg, Streik, Pandemien, behördliche Schließungen). Dies berechtigt [Perger Putzen], die Leistung einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

9. Gewährleistung und Abnahme

9.1. [Perger Putzen] haftet für eine sach- und fachgerechte Leistung. Mangelhafte Leistungen werden in angemessener Frist nachgebessert.

9.2. Je nach Leistungsintervall erfordern die Arbeiten eine rasche Abnahme. Allfällige Mängel sind bei sonstigem Ausschluss einer Gewährleistung unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden schriftlich bekannt zu geben. Findet keine Abnahme trotz Verständigung statt, gelten die Leistungen als abgenommen.

10. Haftung

10.1 [Perger Putzen] haftet lediglich für vorsätzlich oder grob schuldhafte Pflichtverletzungen sowie unbeschränkt für Personenschäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Sachschäden wird ausgeschlossen.

10.2 Die Haftung im Falle von Fahrlässigkeit ist auf die Höhe der Vergütung der letzten 12 Monate begrenzt (max. 1.000.000€ pro Vertragsjahr).

10.3 [Perger Putzen] ist nicht haftbar für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann.

10.4 Schadenersatzansprüche aus dem Abhandenkommen von Schlüsseln sind auf die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern begrenzt.

10.5 Schadenersatzansprüche sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen und verjähren innerhalb von einem Jahr ab Eintritt.

10.6. Besondere Bestimmungen für Sonder-, Denkmal-, Fassadenreinigung & Grünflächen: Bei Spezialreinigungen haftet [Perger Putzen] nicht für Schäden, die auf verborgene Mängel oder Materialermüdung der Bausubstanz zurückzuführen sind. Bei der Grünflächenpflege besteht keine Haftung für das Anwachsen von Pflanzen oder witterungsbedingte Schäden. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von EUR 1.000.000,00.

11. Geistiges Eigentum

Alle Rechte an geistigem Eigentum verbleiben bei [Perger Putzen]. Technische Unterlagen oder Leistungsverzeichnisse dürfen der Konkurrenz nicht zugänglich gemacht werden.

12. Datenschutz

[Perger Putzen] verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO). Dementsprechend wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem Art 28 DSGVO abgeschlossen.

13. Eigentumsvorbehalt

13.1 Werden Waren geliefert, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von [Perger Putzen].

13.2 Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Kunde die Ware pfleglich zu behandeln und Pfändungen unverzüglich zu melden.

14. Zurückbehaltung / Aufrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt, Maschinen oder Material zurückzubehalten. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von [Perger Putzen] ist ausgeschlossen, es sei denn, diese sind anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz.

16. Salvatorische Klausel

Die Nichtigkeit einer Bestimmung lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzten.



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Unterschrift Auftraggeber